Es gilt
die Qualitätsmanagement-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung* Wichtig ist hier: § 5 Zeitrahmen für die Einführung eines
einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM)
(1) Innerhalb von vier Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit als Vertragsarzt
ist ein QM vollständig einzuführen und im Anschluss an die
Selbstbewertung weiterzuentwickeln
(2) Vertragsärzte, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Richtlinie
bereits an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, müssen ein einrichtungsinternes
QM innerhalb von vier Jahren nach dem In-Kraft-Treten dieser Richtlinie
vollständig einführen und im Anschluss an die Selbstbewertung weiterentwickeln
Haben Sie Fragen zu den Zielen, Instrumenten sowie der Einführung und
Weiterentwicklung von QM?
Dann nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf.
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*Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen
an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und
medizinischen Versorgungszentren
(veröffentlicht im Bundesanzeiger 2005, Nr. 248: S. 17 329, in Kraft getreten
am 1. Januar 2006)