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QM-Konzept
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Es gilt die Qualitätsmanagement-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung*

Wichtig ist hier: § 5 Zeitrahmen für die Einführung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM)

(1) Innerhalb von vier Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit als Vertragsarzt ist ein QM  vollständig einzuführen und im Anschluss an die Selbstbewertung weiterzuentwickeln

(2) Vertragsärzte, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Richtlinie bereits an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, müssen ein einrichtungsinternes QM innerhalb von vier Jahren nach dem In-Kraft-Treten dieser Richtlinie vollständig einführen und im Anschluss an die Selbstbewertung weiterentwickeln

Haben Sie Fragen zu den Zielen, Instrumenten sowie der Einführung und Weiterentwicklung von QM?
Dann nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf.
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*Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren
(veröffentlicht im Bundesanzeiger 2005, Nr. 248: S. 17 329, in Kraft getreten am 1. Januar 2006)